BEIPACKZETTEL UND PACKUNGSBEILAGEN DRUCKEN LASSEN

Die Druckerei Mack GmbH & Co. KG ist Ihr Spezialist für Beipackzettel, Gebrauchsanweisungen, Inserts und Packungsbeilagen.
Hierbei achten wir auf höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Unser Portfolio an Beipackzetteln und Packungsbeilagen umfasst neben ungefalzten Beipackzetteln auch vielfach gefalzte Produkte, die auch in die kleinste Faltschachteln passen und dennoch den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Vom Zickzackfalz, auch Leporellofalz genannt, über Wickelfalz, Doppelparallelfalz bis hin zu mehreren Kombinationsfalzarten im Kreuzbruch können wir Ihnen ein weitreichendes Angebot an Falzarten anbieten. Damit passt Ihre Packungsbeilage in nahezu jede erdenkliche Faltschachtel für Kosmetika, Arzneimittel, Nahrungsergänzung und vieles mehr.
Unsere Spezialisten aus Druckvorstufe und Grafik sind Ihnen auch gerne beim Erstellen Ihres Beipackzettels bzw. der Packungsbeilage behilflich und stehen Ihnen gerne auch beratend zur Seite

Die Druckerei Mack GmbH & Co. KG ist als Beipackzettel-Druckerei der ideale Partner und steht für beste Qualität:

  • langjährige Erfahrung, bester Service und höchste Qualität
  • Vielfalt an Bedruckstoffen, bestens geeignet für Beipackzettel wie beispielsweise holzfreies weißes Offsetpapier oder spezielles Pharma-Dünndruckpapier mit guter Opazität
  • keine Einschränkungen bei der Farbigkeit: Schwarz, 4-farbig Euroskala oder weitere Sonderfarben

Die Druckerei Mack GmbH & Co. KG setzt für Ihre Beipackzettel auf Qualitätsmaterialien, die sich hervorragend bedrucken und falzen lassen. Für besonders viele Falzungen setzen wir auf spezielles Dünndruckpapier, das trotz der geringen Grammatur aufgrund der guten Opazität beidseitig bedruckbar ist und äußerst kompakt gefalzt werden kann.

 

 

Beipackzettel drucken lassen: was gilt es zu beachten?

Ein wichtiger Standard für den Druck von Beipackzetteln ist die EU-Richtlinie 2001/83/EG. Diese vereinheitlicht seit 2001 europaweit die Vorgaben für Beipackzettel und gibt vor, welche Informationen zum Gebrauch, den Risiken und Nebenwirkungen, Warnungen und Wechselwirkungen auf einem Beipackzettel enthalten sein müssen.
Außerdem schreibt die Richtlinie vor, dass zur guten Sichtbarkeit der Informationen eine leicht lesbare Schriftart in einer Schriftgröße von mindestens 8 pt verwendet werden muss. Kursivschriften, Kapitälchen oder Unterstreichungen sollten zur besseren Lesbarkeit der Informationen vermieden werden.

Um die EU-Richtlinie 2001/83/EG einhalten zu können, bietet sich oftmals ein größeres Rohformat Ihres Beipackzettels an, das wir als Beipackzettel-Druckerei mit unseren Falzmaschinen auf ein kompaktes Endformat herunterfalzen.Seit 2001 gibt es in der europäischen Gemeinschaft einen einheitlichen Standard für Beipackzettel, die EU-Richtlinie 2001/83/EG. Diese Richtlinie definiert, welche Gebrauchsinformationen, Risiken und Warnungen zu Nebenwirkungen und Wechselwirkungen in welchem Detailgrad auf der Packungsbeilage vorhanden sein müssen. So muss die Beipackzettel-Druckerei eine leicht lesbare Schriftart mit einer Schriftgröße von mindestens 8 Punkt verwenden. Schwer lesbare Kapitälchen, Kursivschrift und Unterstreichungen sollen vermieden werden.

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